Allgemeinverfügung im Kreis Segeberg – Einschränkungen im Sport

Hallo zusammen,
die meisten von euch werden es schon mitbekommen haben. Ab dem 01.04 gelten im Kreis Segeberg verschärfte Regeln.

• Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen.

• Sport ist nur wie folgt zulässig:
allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

Für uns bedeutet das konkret, dass über 14 jährige vorerst wieder auf die Ersatzbank müssen, dass unsere Sporthallen nicht mehr zur Verfügung stehen und dass die Gruppengrößen stark reduziert werden müssen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 11.04

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